"Jeder Mensch hat ein Recht auf körperliche
Unversehrtheit"
So steht es im Grundgesetz. Bisher hat sich dieser Satz auf nach der
Geburt zugefügte Verletzungen bezogen, doch neuerdings könnte
man dieses Recht auch auf durch Genveränderung vor der Zeugung
zugefügte Verletzungen ausweiten.
Bleibt das Problem festzulegen, bezüglich welchem
körperlichen Normalzustand die Veränderungen als Verletzungen
definiert werden. Doch das ist einfach: Jede Genveränderung oder
-erweiterung der auf natürliche Weise entstandenen Spermien und
Eizellen ist eine Verletzung und verstößt damit gegen das
Grundgesetz.