Furiella schrieb am 09.10.2021 12:15:
Kaum ein Arzt hat Lust, in Gerichtsverfahren hineingezogen zu werden, wenn ein Beteiligter nicht einverstanden ist.
Fakt ist, ab 16 Jahren braucht es an den meisten Orten keine Einverständniserklärung der Eltern.
Sonderfälle gibt es, keine Frage, in denen möglicherweise anderes gilt.
Magst du mir diese kurz aufzählen, oder muss ich die selber raussuchen?
Soll ich dir den Arsch hinterhertragen weil du zu faul bist das selber zu tun?
Hint: man unterscheidet zwischen leichten, mittleren und schweren Eingriffen. Wie oben schon gesagt gilt eine durch die STIKO empfohlene Impfung als leichter Eingriff (hab ich dir doch den Arsch hinterher getragen).
Diese Diskussion hatten wir hier schon vor ein paar Wochen, und tatsächlich hat die hier üblich grün gefärbte Seite das sogar zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Die Diskussion war dann danach "die Impfung ist kein leichter Eingriff".