Zumindest um 1900, also bei den „Reichsbürgern“, gab es die Anweisung vom Minister für Medizinalangelegenheiten an alle Probierfreudigen, dass die Forschung an Minderjährigen ausnahmslos untersagt sei.
Zu dieser Zeit war die "Gesichtmaske" ja auch eine Strafmaßnahme im preußischen Strafvollzug. Zwischen Dunkelhaft und Essensentzug.
Barbaren... .