Kaum ein Arzt hat Lust, in Gerichtsverfahren hineingezogen zu werden, wenn ein Beteiligter nicht einverstanden ist.
Fakt ist, ab 16 Jahren braucht es an den meisten Orten keine Einverständniserklärung der Eltern.
Sonderfälle gibt es, keine Frage, in denen möglicherweise anderes gilt.
Magst du mir diese kurz aufzählen, oder muss ich die selber raussuchen?