Da würde mich interessieren wie teuer das Votum der zuständigen Ethikkommission war, um diese Studien durchführen zu dürfen?
Man sucht also zwanghaft(=pathologisch) nach Evidenz in der verletzlichsten Gruppe mit dem geringsten Risiko um ein „Impfangebot“ machen zu können.
Zumindest um 1900, also bei den „Reichsbürgern“ ;-) , gab es die Anweisung vom Minister für Medizinalangelegenheiten an alle Probierfreudigen, dass die Forschung an Minderjährigen ausnahmslos untersagt sei.
Mutiger waren dann die Reichsrichtlinien von 1931. Damals gab es eine Erlaubnis für den Fall, dass mit der Studie keinerlei Gefährdung für die Studienteilnehmer einhergeht.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (07.10.2021 18:41).