Die Freiheit der Ausübung einer Religion findet da ihre Grenzen, sobald sie die Freiheit Dritter beschneidet.
Siehe auch Schachtschneider:
"Der aufklärerische Vorrang des Staatlichen vor dem Religiösen ist religionspluralistisch zwingend. Grundrechte, die freiheitliche demokratische Ordnung umzuwälzen, kann es wegen des gegenläufigen Widerstandsrechts nicht geben. Auch die Religionsgrundrechte lassen es nicht zu, daß die Erste Welt, das Diesseits, von Vorstellungen einer Zweiten Welt, des Jenseits, beherrscht wird."
Quelle:
https://www.kaschachtschneider.de/neues-buch-grenzen-der-religionsfreiheit-am-beispiel-des-islam/