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  • borcho

51 Beiträge seit 17.10.2007

Akzeptanzfrage

Die meisten der (in der Regel eher konservativen) deutschen Staatsrechtler vertreten heute die Meinung, dass dieser Entstehungsmangel des Grundgesetzes – weder über die Wahl einer speziellen verfassunggebenden Versammlung vorbereitet noch nachträglich durch Plebiszit bestätigt – über langjährigen Gebrauch, auch durch die 1955 noch begrenzte, aber 1990 dann komplette Erlangung der staatlichen Souveränität und durch die zunehmend breite Akzeptanz im Volk gewissermaßen geheilt worden sei.

Na, ob sich die Staatsrechtler da nicht mal irren?
Die gesamte Reichsbürger-Szene nährt sich aus dem Verfassungs-Kaldderadatsch seit 1871 und auch im persönlichen Umfeld erlebe ich immer wieder kritische Stimmen was die Akzetanz des GG betrifft. Eine gemeinsame Ost-Westdeutsche Verfassung würde da viel Heilung stiften und hätte zudem den Vorteil, dass diese Verfassung heutigen Lebensverhältnissen angepasst werden könnte.

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