Gasmann schrieb am 19.06.2024 16:08:
Netzweltler schrieb am 19.06.2024 11:47:
Das GG wurde nicht durch eine Volksabstimmung eingeführt. Nur die Parlamente haben zugestimmt (und das bayr. auch nur mit Ach und Krach). Das ist imho der Geburtsfehler des GG.
Wenn eine verfassungsgebende Versammlung einen Entwurf ausgearbeit hat, fällt der im folgenden Referendum selten bis nie durch. Das ist eher eine Formalität und sich nach 75 Jahren darauf zu berufen, nicht wirklich ernst zu nehmen.
So einfach kann man es sich machen.
Obendrein besitzt das GG eine außerordentlich hohe Akzeptanz. Die Kritik an der fehlenden Legitimation des GG dürfte sich eher gegen das politische System richten. Kritik am GG selbst hört man kaum. Andere Länder disktuieren über dysfunktionale Verfassungen, beim GG beschwert man sich über dysfunktionale Verfassungsorgane.
Nö, den meisten Leuten in D geht das GG am A... vorbei.