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  • henio

mehr als 1000 Beiträge seit 31.03.2003

Recht auf Meinungsfreiheit

Man hört jetzt oft das Argument, Hohmann habe nur seine Meinung
gesagt und sein Ausschluss aus der CDU zeigt, dass es in Deutschland
das Recht auf freie Meinungsäusserung gar nicht gibt.

Aber mit solchen "Argumenten" wird das Recht auf Meinungsfreiheit
ad absurdum geführt.

Recht auf Meinungsfreiheit kann nicht bedeuten, dass jemand
Volksverhetzung betreiben darf, was Hohmann zweifellos tat, ebenso
wie Freiheit nicht bedeuten kann, dass jedem alles erlaubt ist.

Die Auffassung, die öfter geäussert wird, die CDU beugt sich der
öffentlichen Meinung indem sie Hohmann ausschliest, ist ebenfalls
falsch, denn die verschiedenen Beschwerden in Lesebriefen an die CDU
beweisen leider das Gegenteil.

Henio.
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