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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Meinungs- & Pressefreiheit sind in der BRD im Artikel 5 Grundgesetz verankert

Wenn in Deutschland von Pressefreiheit die Rede ist, wird sie meist als Abwehrrecht begriffen: Die Presse soll frei von inneren oder äußeren Zwängen sein. Der Staat darf demnach nicht vorschreiben, worüber die Presse zu berichten hat; Journalisten dürfen nicht durch Gewalt dazu gebracht werden, nur noch über das zu berichten, was der Regierung genehm ist.

Es wäre gut gewesen im Artikel auf jene Gesetzesnorm zu verweisen, der wir in der Bundesrepublik Deutschland unsere Meinungs- & Pressefreiheit verdanken. Es handelt sich hierbei um verbriefte Grundrechte, welche allen Bürgerinnen und Bürger von Geburt an zustehen. An dieses Schutzrecht für die Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht oft genug erinnert werden!

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