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Avatar von Haschpappi
  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Re: dieses Grundrecht degradiert sich leider selber

Da hätten die Strafverfolgungsbehörden in den sozialen Medien eine Menge zu tun bzw. zu verfolgen, wenn sie den Art. 5 GG eng auslegen würden. Am Ende des Tages urteilen immer noch Gerichte darüber, ob mit einer Meinungsäußerung auch tatsächlich eine Straftat verbunden ist.
So wie im Fall Böhmermann (Schmähgedicht auf Erdogan sollte ja auch Majestätsbeleidigung sein): Der tangierte Straftatbestand wurde darauhin abgeschafft und aus dem Strafgesetzbuch verbannt.

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/majestaetsbeleidigung-paragraf-103-strafgesetzbuch-gestrichen-a-1185787.html

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2023 11:47).

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