Was besagt Art 5 GG?
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und das schöne daran ist: Eine (freie) Meinung zu haben ist etwas völlig anderes als die Wahrheit für sich zu beanspruchen.
Haschpappi
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (09.04.2023 11:33).