mal aufmerksam mehr als den ersten Punkt lesen:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
soweit, so wohlklingend, aber:
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze
Einer niederen Instanz zu gestatten, ein Grundrecht einzuschränken, macht es als Grundrecht wertlos und degradiert es zu einem simplen "erlaubt sei, was dir der Staat erlaubt"-Gesetz. Der Witz an einem Grundrecht ist ja eben, daß es grundsätzlich ohne die explizite Zustimmung irgendeiner Partei, Instanz oder Institution jedem zusteht, was jedoch nicht mehr der Fall ist, wenn Gesetze es einschränken.
PS: das ist nicht das einzige Grundrecht, das auf diese Weise entwertet wird!