Jemand reist also nach Deutschland und behauptet, er würde auf Arbeitssuche gehen.
Dazu muss er lt. Entwurf nur ziemlich gut Deutsch können.
Wer kontrolliert das eigentlich? Und zu welchem Zeitpunkt?
Mir fehlt auch noch die Information, wieviele Einwanderer pro Jahr eigentlich erlaubt sind. Wechselt das von Jahr zu Jahr, ganz nach Bedarf? Wer kontrolliert das, und wann?
Und ist das ganze zeitlich befristet? Oder läuft das wie früher bei den türkischen Gastarbeitern?
CON.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (21.11.2018 08:25).