sowie staatiche Wohnungsbaugesellschaften und Werkswohnungen im Besitz von Staatsbetrieben.
Das alles wurde von der Politik in den letzten Jahrzehnten rasiert. Staatsbetriebe wurden wie deren Wohnungsbestände privatisiert, Wohnungen in staatlichem Besitz an private Investoren verkauft. Nicht die Gesellschaft hat hier schuld, sondern die Politik. Der Privatisierungsorgie war eine Erosion der Staatsfinanzen, insbesondere unter Rot - Grün vorausgegangen. Senkung der Körperschaftssteuer, Abschaffung der Gewinnsteuer beim Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie immer neue politisch gewollte oder gedeckte Steuerschlupflöcher reissen bis heute ein dreistelliges Milliardenloch in die öffentlichen Kassen. Jahr für Jahr.
Auf der anderen Seite steht ein Vermieter-Ehepaar, welches 2011 die Wohnung erworben hat und vermutlich durch die noch immer sehr niedrige Miete schlicht und einfach zubuttert. Auf der Webseite des Aktivisten ist ja von Brandschutzmaßnahmen und einer Dachsanierung die Rede, so was geht schnell in die Zehntausende, vermutlich eher in einen unteren 6-steligen Bereich.
Da beklagt sich der Mieter über erhöhte Wasserkosten. Ja nun, wenn andere Mitbewohner im Haus mehr verbrauchen, dann zahlen dies alle anderen solidarisch mit. Einen Wasserrohrbruch hätte man vermutlich ja irgendwann bemerkt. Soll vielleicht der Vermieter jetzt auch noch bezahlen, was seine Mieter an Wasser verbrauchen? Der Mieter kann, so weit ich weiß, auf eigene Kosten Zwischenzähler einbauen und dann eine Abrechnung auf dieser Basis verlangen.
Dann beklagt der Mieter, dass sich die Berechnung der Ausstattung auch nach den von ihm selbst eingebauten Öfen richtet. Ja nun, hier fehlt leider der Link zum Urteil, wieso der Richter dies im Gegensatz zu dem verlinkten BGH-Urteil anders beurteilt hat. Vielleicht, weil nach über 30 Jahren die Anschaffung der vom Mieter bezahlten Öfen durch die Jahrzehnte niedrige Miete abgeschrieben bzw. abgegolten ist? Müssig, drüber zu spekulieren, wenn weitere Infos fehlen.
Unterm Strich haben wir einen Mieter, der mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln sein "Recht" auf Wohnen für noppes durchsetzen will. Auf der anderen Seite einen Vermieter, der neben den Anschaffungskosten auch Sanierungen und Reparaturen bezahlen muss. Vielleicht könnte der Künstler und langjährige Aktivist ja durchaus eine angemessene Miete für seine Wohnung bezahlen, wenn er einer regelmässigen und einträglichen Beschäftigung nachgehen würde?
Wer ist denn eigentlich hier die Heuschrecke? Der Vermieter, der einen angemessenen Mietzins für seine Wohnung erwartet? Oder der Mieter, der meint, die Gesellschaft solle ihm doch bitte seinen Lebensstil finanzieren?
Mir fällt aufgrund fehlender Hintergrundinformationen die Antwort auf diese Frage nicht so leicht.