Gar nicht.
Der IStGH ist nicht zuständig, weil weder die USA noch der Irak Vertragsstaaten sind. Überstaatlichen Gerichte sind darauf angewiesen, dass sich die Staaten ihrer Gerichtsbarkeit freiwillig unterwerfen. Außerdem müsste Bush nachgewiesen werden, dass er persönlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen angeordnet hat. Es reicht nicht, dass sie im von ihm begonnenen Krieg passiert sind. Die Führung eines Angriffskrieges an sich ist kein vor dem IStGH anklagbares Verbrechen.
Für ein ad-hoc Kriegsverbrechertribunal der UN (wie im Falle Jugoslawiens oder Ruandas) wäre ein Beschluss des UN-Sicherheitsrates erforderlich, den die USA durch ihr Veto verhindern könnten. Vor Strafverfolgung durch die UN sind Bürger der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates (also auch Russland und China) also faktisch sicher.