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  • AlFeSe

195 Beiträge seit 27.01.2023

Re: ... und wann kommt die Anklage?

PippiLangstrumpf schrieb am 20.03.2023 16:18:

AlFeSe schrieb am 20.03.2023 15:44:

PippiLangstrumpf schrieb am 20.03.2023 15:25:

Der IStGH ist (noch) kein Weltgericht. Weder der Irak, noch die USA waren Unterzeichnerstaaten.

Russland auch nicht.

Aber die Ukraine hat den IStGH für zuständig auf ihrem Staatsgebiet erklärt.

Die Ukraine hat das Statut zwar nicht ratifiziert, aber die Zuständigkeit des IStGH für das Gebiet der Ukraine ab 20. Februar 2014 akzeptiert

https://www.icc-cpi.int/news/ukraine-accepts-icc-jurisdiction-over-alleged-crimes-committed-20-february-2014

Es gilt das Territorialprinzip, sprich alle Verbrechen auf dem Staatsgebiet der Ukraine fallen darunter, egal ob von Russen, Ukrainern oder Menschen anderer Nationen verübt.

Und durch eine Grenzverschiebung und Erklärung durch Russland, Gebiet XY sei ja Russland und nicht (mehr) Ukraine ändert sich das nicht.

Dann muss in Zukunft das nächste von den USA überfallene Land also einfach nur die Zuständigkeit des IStGH erklären und dann werden US-Amerikaner, vielleicht sogar ihr Häuptling im Weißen Haus, angeklagt?

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