Olle Knolle schrieb am 22.02.2024 12:15:
Und diesen Satz lesen Sie vollkommen zurecht.
Wäre aber dennoch gut zu wissen, worauf Sie Ihre abweichende Rechtsauffassung stützen.
Wenn sie es bis heute nicht wissen, dann haben sie davor die Augen verschlossen.
Meinen sie wirklich, ich bin derjenige, von dem sie sich Durchblick erhoffen? Dazu bedarf es Bereitschaft, in ihrem Fall ein Umdenken.
Es gibt in diesem Fall keine abweichende Rechtsauffassung, denn ich stütze mich auf ein IGH-Urteil. Und auf das Völkerrecht selbst. Immerhin, ich habe ja gelernt, Rechtstexte zu lesen, zu interpetieren und deren Folgen abzuschätzen. Haben sie das auch gelernt?