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  • reinhard (b1295f93)

7 Beiträge seit 21.02.2024

Re: Und schon wieder lese ich den vorauseilenden Gehorsams-Satz

Eins ist klar, dass die völkerrechtlichen Regelungen von beiden Staaten und Unterstützerstaaten ignoriert worden sind und werden.

Das Verteidigungsrecht in Art. 51 UN-Charta rechtfertigte bislang keine einzige russische Handlung. UN-Charta sieht für Konfliktlösungen stets die Involvierung von Sicherheitsrat und Generalversammlung vor. Russland involvierte diese Institute zu keiner Zeit.

Die Ukraine wurde folglich völkerrechtswidrig angegriffen, wird allerdings auch völkerrechtswidrig von anderen Staaten unterstützt. Sie selbst hielt und hält sich im übrigen auch nicht an die verfahrensrechtlichen Vorgaben des Art. 51 UN-Charta.

Weder der UN-Sicherheitsrat, noch die UN-Generalversammlung haben sich zu Maßnahmen oder Empfehlungen durchringen können. Die UN-Generalversammlung hat sich lediglich zu einer Missbilligung aufraffen können, was als Rechtsgrundlage für Waffenlieferungen, Sanktionen und Kriegsrhetorik nicht genügt.

Soweit es um den UN-Sicherheitsrat geht, liegt es auf der Hand, dass eine Reform zwingend erforderlich ist. Die missbräuchliche Nutzung von Veto-Rechten durch die ständigen Mitglieder machen den UN-Sicherheitsrat zahnlos.

Wenn allerdings die UN-Generalversammlung nur eine windelweiche Missbilligung auf die Reihe kriegt, dann sollte man sich als mündiger Bürger Fragen stellen.

Die UN-Generalversammlung hat nämlich im Falle des missbräuchlichen Vetos Empfehlungsspielraum:

"Hier gibt es jedoch eine Ausnahme: durch die Resolution 377 (V) "Uniting for Peace" von November 1950, kann die Generalversammlung handeln, sollte der Sicherheitsrat aufgrund eines Vetos durch ein ständiges Mitglied blockiert sein. Voraussetzung ist, dass ein Fall vorliegt, der eine Bedrohung oder Bruch des Friedens oder einen Akt der Aggression darstellt. Die Generalversammlung kann dann den Mitgliedstaaten Empfehlungen für kollektive Maßnahmen machen, die den Frieden erhalten oder wiederherstellen sollen. Auf diese Resolution wurde sich in der UN-Geschichte nur einmal bezogen, als 1956 die Generalversammlung die erste UN Emergency Force (UNEF I) im Nahen Osten etablierte. "

Wenn die UN-Generalversammlung bewusst keine Empfehlungen für Maßnahmen zugunsten der Ukraine abgibt, dann muss man sich die Frage stellen, warum nicht. Die Antwort ist selbstredend außerhalb der diametralen Kriegspropaganda zu suchen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (22.02.2024 13:32).

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