jaho schrieb am 8. Februar 2006 17:07
Die gesetzliche Arbeitszeit
> ist 42 Stunden. Man schüttelt den Kopf über den Streik des ÖD in D,
> nur weil nun 40Stunden gearbeitet werden soll.
>
Aus SR 822.11 Art. 9 http://www.admin.ch/ch/d/sr/822_11/a9.html
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:
a.1
45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für
Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des
Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels;
b.
50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer.
Im Normalfall sind es aber 40-42 Stunden
Marty
Die gesetzliche Arbeitszeit
> ist 42 Stunden. Man schüttelt den Kopf über den Streik des ÖD in D,
> nur weil nun 40Stunden gearbeitet werden soll.
>
Aus SR 822.11 Art. 9 http://www.admin.ch/ch/d/sr/822_11/a9.html
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:
a.1
45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für
Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des
Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels;
b.
50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer.
Im Normalfall sind es aber 40-42 Stunden
Marty