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  • Trent

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2001

Kündigungsschutz hat keine großen Auswirkungen auf Gesamtarbeitslosigkeit..

jaho schrieb am 8. Februar 2006 15:42

> Jede/r kann in der Schweiz gekündigt werden, es gilt eine Frist von 3
> Monaten. Die sofortige Kündigung ist möglich, wenn gegen die
> Interessen der Firma verstossen wurde.
aber immerhin bedarf es noch eines Grundes
> Gegen eine Kündigung kann
> Klage eingereicht werden vor dem Arbeitsgericht. Das kommt nicht oft
> vor. Die Schweiz hat eine AL-Quote von unter 5%.
die geringe AL_Quote rührt aber nicht vom Kündigungschutz her,warum
die Arbeitslosigkeit in der Schweiz niederer ist, ist sogar ein sehr
komplexes Thema,
vermutlich aber das Ergebnis von moderaten Lohnerhöhungen (im
Gegensatz zur deutschen Lohnregression und
Binnenmarktstagnation),Frühpensionierungen und
VORALLEM VON DER TATSACHE,DASS DIE SCHWEIZ NACH WIE VOR AN IHRER
WÄHRUNG HÄNGT und nicht am Euro. Ihr Währungssonderstatus schützt die
Schweiz quasi nach wie vor vor Kapitalabfluß und vor "Heuschrecken"
sowieso.
Dennoch befindet sich die Arbeitslosigkeit auch in der Schweiz
derzeit im Höhenflug.

zudem zum Kündigungsschutz allgemein: OECD

"....Dass der deutsche Sachverständigenrat und andere neoliberale
Wirtschaftsstrategen mit der Wahl ihrer Argumente vorsichtiger sein
sollen, ergebe sich zudem aus dem im Sommer 2004 vorgelegten jüngsten
Employment Outlook? der OECD. Auch die OECD hatte bislang stets
neoliberale Rezepte und die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
gepredigt. Doch nun mahnt sie in der Beschäftigungspolitik
Zurückhaltung und eine ausgewogene Betrachtung an. Anhand einer
sorgfältigen Prüfung der wichtigsten empirischen Studien zum
Zusammenhang von Arbeitsmarktstrukturen und Arbeitslosigkeit kamen
die Ökonomen der OECD nämlich zu dem Schluss, dass man überhaupt
keine verlässlichen und verallgemeinerbaren Aussagen treffen könne.
Im Grunde seien alle bisherigen Studien viel zu eng und hätten nicht
alle relevanten Auswirkungen der Arbeitsmarkt- und Sozialgesetzgebung
berücksichtigen können. Die OECD stellt ausdrücklich fest, dass die
Ergebnisse der Arbeitsmarktstudien je nach untersuchtem Zeitraum und
Auswahl der Länder mal so und mal anders sind. Genauer feststellbar
sei lediglich der Einfluss bestimmter Arbeitsmarktmaßnahmen auf
bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern, nicht aber auf die
Arbeitslosigkeit insgesamt. Die bisherigen Job-Strategien vieler
OECD-Länder müssten überprüft werden, weil sie die Arbeitslosigkeit
keineswegs zum Verschwinden gebracht haben. Doch gebe es kein
Patentrezept und bei jeder Arbeitsmarktreform müssten auch andere
soziale Ziele berücksichtigen werden. Eine generelle Lockerung des
Kündigungsschutzes z.B. wird darum von der OECD im Gegensatz zu
früher heute nicht mehr befürwortet, sondern höchst ambivalent
beurteilt,...."

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