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  • McFly

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In CH gilt max. 45 h für Büroarbeiter

jaho schrieb am 8. Februar 2006 17:07

 Die gesetzliche Arbeitszeit
> ist 42 Stunden. Man schüttelt den Kopf über den Streik des ÖD in D,
> nur weil nun 40Stunden gearbeitet werden soll.


Aus SR 822.11 Art. 9 http://www.admin.ch/ch/d/sr/822_11/a9.html

Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:

a.1
45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für
Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des
Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels;

b.
50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer.

Im Normalfall sind es aber 40-42 Stunden

Marty

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