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  • McFly

mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2000

60 Stunden ??

Laut ArbZG [1] sind es 6*8 Stunden = 48 Stunden. 60 Stunden geht nur
wenn das Mittel über 24 Wochen bei 48 Stunden bleibt.

[1]
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100
994BJNG000200307
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