Ansicht umschalten
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

Vergleich Schweiz: Kein Kündigungsschutz vorhanden

Jede/r kann in der Schweiz gekündigt werden, es gilt eine Frist von 3
Monaten. Die sofortige Kündigung ist möglich, wenn gegen die
Interessen der Firma verstossen wurde. Gegen eine Kündigung kann
Klage eingereicht werden vor dem Arbeitsgericht. Das kommt nicht oft
vor. Die Schweiz hat eine AL-Quote von unter 5%. 
Bewerten
- +
Ansicht umschalten