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  • unbekannter Benutzer

525 Beiträge seit 21.01.2002

das gibt es in gewisser weise doch schon lang: durch befristung

es lassen sich schon länger befristete arbeitsverträge schließen bis
max. 2 jahre, mit der option innerhalb der 2 jahre zu brechen. beim
letzteren bin ich aber nicht mehr sicher; soweit ich noch weiß, ist
die probezeit dann nur drei monate, was aber im allgemeinen reicht um
festzustellen, ob einer/eine eine totale pappnase ist oder nicht.
meist lautet die klausel zur übernahme in ein unbefristetes av dann,
dass eine unterschrift dafür benötigt wird, ansonsten endet der av
ohne kündigung mit ablauf der befristung. man sollte aber bei einer
geplanten trennung als arbeitgeber die termine nicht verpennen, sonst
klappt es a) mit der probezeitbeednigung nicht oder mit der
beendigung des av - wenn nämlich der arbeitnehmer am jeweiligen
folgetag arbeitet, gilt der jeweilig nächste status stillschweigend.
schon vorgekommen.

die ganze sache bewirkt nichts anderes als einen zwei jahre lang den
beweis antreten zu lassen, was er kann mit festen regeln.
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