Ach jetzt zitiert man wieder aus Wikipedia. Ich dachte das wäre Mainstream und daher
per se falsch.
KampfKeksKommando schrieb am 01.06.2021 21:59:
Frage ich jetzt die Wikipedia, was wir unter "de facto" zu verstehen haben, lese ich dort Folgendes:
"Mit de facto wird ein Umstand benannt, der als weit verbreitet und allgemein anerkannt gilt, auch wenn er nicht durch entsprechende Institutionen formal als de jure festgelegt ist: de jure bezeichnet einen rechtlichen Soll-Zustand, de facto einen tatsächlichen Ist-Zustand. "
(https://de.wikipedia.org/wiki/De_jure/de_facto)