robowarp schrieb am 01.06.2021 18:32:
Maskenpflicht gilt entweder fuer alle oder fuer niemand, ein Test ist kein uebermaessig grober Eingriff,
Ein Test ist nahezu eine Vergewaltigung ... du kannst ja gern mal mit dem Jugendamt ausdiskutieren, dass du doch das Kind nur testen wolltest, als du ihm Gegenstände in Körperöffnungen eingeführt hast.