albert992 schrieb am 01.06.2021 16:59:
Körperverletzung, also Straftat bestand.
Aber eben nicht als Vergewaltigung, welche weitaus schärfer bestraft wird als Körperverletzung oder Nötigung.
albert992 schrieb am 01.06.2021 16:59:
Körperverletzung, also Straftat bestand.
Aber eben nicht als Vergewaltigung, welche weitaus schärfer bestraft wird als Körperverletzung oder Nötigung.