Alefse schrieb am 02.11.2024 10:01:
Als Nation ist man in der Pflicht, für eine Ungerechtigkeit, die man begangen hat, Verantwortung zu übernehmen
Sie sprechen als verpflichteten Gegenstand die Nation an. Ein Begriff der mir relativ fremd ist. Wenn die Nation ein Kollektiv von Menschen "gleicher Art" ist, stellt sich die Frage nach der Verantwortung in diesem Kollektiv. Das praktische Erleben hat mir gezeigt, in einem Kollektiv ist nie einer schuld. Ich möchte dies mit einem Beispiel belegen. Als Kind einer Mutter die von ihren Eltern 1934 ins Ausland geschickt wurde und 1948. mit mir schwanger, wieder nach Deutschland kam, hörte ich: Ist das nicht die Tochter von x? Dabei sollen wir doch alle vergast haben. Es war "normal", dass ich als Judenbastard beschimpft wurde. Mein Vater ist nicht mein leiblicher Vater. Und ja. Alle waren gegen den Nationalsozialismus, so quasi an der Grenze zum Widerstandskämpfer. Ich habe gelernt das Kollektiv kritisch zu sehen. Aber auch, dass ich dem einzelnen Menschen in einem Kollektiv nicht wegen seiner Kollektivzugehörigkeit verurteilen kann. Dies heißt nicht, dass ich meine individuelle Schuld gehörte nicht verfolgt. Das Gegenteil ist der Fall.
Den Staat sehe ich als etwas anderes an. Er ist eine Organisationsform für die Menschen, die auf seinem Gebiet leben und für die sein Recht gilt, für mich etwas vollkommen emotionsloses. Aber ein selbständiges Subekt. Als solches Träger von Rechten und Pflichten.
Zur Durchsetzung von Rechten und Pflichten bedarf es Regeln und einer Gewalt. Regeln haben nur dann einen Wert wenn sie allgemeingültig sind. Auf der völkerrechtlichen Ebene habe ich das Gefühl hier gilt nicht ein gerechtes Recht sondern das Recht des jeweils Stärkeren. Und eine Gewalt, die dies Recht legitimiert durchsetzt fehlt vollständig.
Als die UdSSR unterging hörte ich Gorbatschow mit der Aussage, wir sind nur das erste der großen Systeme welches untergeht. Ich hatte die Hoffnung dies wird auch bei uns erkannt. Ein Weg diesem Untergang zu entgehen sah ich in einem starken Ausbau des internationalen Rechts. Spätestens die Handhabung des Jugoslawienkrieges lehrte mich, daran bestand aus Sicht der in der Welt Mächtigen kein Interesse. Denen war das Recht des Stärkeren lieber. Hierfür lassen sich viele Beispiele finden.. Der Anstoß zu einer verhängnisvollen Entwicklung.
und dafür zu sorgen, dass die Geschädigten eine Wiedergutmachung erhalten bzw. dass man als Nation dafür sorgt, dass solches Unheil nicht wieder kommt.
Der Spruch, dass man, wenn man zum Gericht geht nicht Recht sondern ein Urteil bekommt ist richtig. Gerechtigkeit ist mir zu schwammig. Was ich selbst als gerecht empfinde wird für meinen Gegner ungerecht sein können. Was ich aber als wichtigste Voraussetzung sehe, ist das Recht gesetzt wird, welches gerecht ist. So nach dem Motto "Was du nicht willst, was dir man tue, dass füg auch keinem Anderen zu". Recht, was gestern keine Gültigkeit hatte aber heute gelten soll, Recht was gegen x angewandt wird aber für y bedeutungslos ist, ist kein Recht.
Ich bin ihrer Meinung, dass Beachtung der UN Charta die oberste Maxime sein sollte.
Dadurch würde so manches Unheil auf der Welt erspart bleiben.