telepolis schreibt: "...während die Verkehrsgewerkschaft [extern]
GDBA und die jetzt streikende [extern] Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) im Beamtenbund organisiert sind."
Für Beamte gilt jedoch: "Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt (z.
B. Ihr Treueverhältnis (Art. 33 Abs. 4 GG) zum Staat/Dienstherrn
verbietet ihnen das Streikrecht, kein Tarifrecht)"
Wer im Beamtenbund also in einer Gewerkschaft organisiert ist und
dann sich auch das Streikrecht herausnimmt, verstößt gegen das
Grundgesetz.
GDBA und die jetzt streikende [extern] Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) im Beamtenbund organisiert sind."
Für Beamte gilt jedoch: "Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt (z.
B. Ihr Treueverhältnis (Art. 33 Abs. 4 GG) zum Staat/Dienstherrn
verbietet ihnen das Streikrecht, kein Tarifrecht)"
Wer im Beamtenbund also in einer Gewerkschaft organisiert ist und
dann sich auch das Streikrecht herausnimmt, verstößt gegen das
Grundgesetz.