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  • LeJoker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2002

Beamtengewerkschaften sind ohnehin gesetzeswidrig

telepolis schreibt: "...während die Verkehrsgewerkschaft [extern]
GDBA und die jetzt streikende [extern] Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL) im Beamtenbund organisiert sind."

Für Beamte gilt jedoch: "Manche Bürgerrechte sind eingeschränkt (z.
B. Ihr Treueverhältnis (Art. 33 Abs. 4 GG) zum Staat/Dienstherrn
verbietet ihnen das Streikrecht, kein Tarifrecht)"

Wer im Beamtenbund also in einer Gewerkschaft organisiert ist und
dann sich auch das Streikrecht herausnimmt, verstößt gegen das
Grundgesetz.
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