Das ist der einzige Grund warum er ihn nicht entlassen hat.
"Denn nach Art. 44 III 2 BayVerf muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn die politischen Verhältnisse ein vertrauensvolles Zusammenarbeiten zwischen ihm und dem Landtag unmöglich machen."
https://verfassungsblog.de/bayerische-bedrangnis/