und Rechtsstaat.
Wird gegen den verbeamteten (lebenslange Anstellung!) Lehrer in Bayern wegen Verletzung seiner Dienstvorschriften(Fürsorge- und Obhutspflicht, Privatgeheimnis,.....) ermittelt? Gilt in Bayern und speziell bei der SZ das GG und insbesondere bei Herrn Aiwanger Art. 1 und 6?
Falls nein, dann bitte nicht wundern, dass es zunehmend Rechte (Aufwärtstrend AfD) gibt die von Allen das Einhalten von Gesetzen verlangen und Recht nicht nach dem Opportunitätsprinzip täglich neu aushandeln wollen.