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  • w-j-s

mehr als 1000 Beiträge seit 24.11.2005

Das Demonstrationsrecht ist kein Menschenrecht

Das Demonstrationsrecht ist ein Bürgerrecht, kein Menschenrecht.

Denn im Grundgesetz steht in Artikel 8:

"Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“

Da steht "Alle Deutschen", nicht etwa "Jeder".

Nun hat man zwar das Staatsbürgerschaftstecht aufgeweicht, aber grundsätzlich ist die Versammlungsfreiheit aus dieser Formulierung heraus ein Bürgerrecht, kein Menschenrecht und kann daher für Ausländer eingeschränkt werden.

Dagegen beschreibt z.B. Artikel 5 ein Grundrecht, das der Meinungsfreiheit. Dort hat "jeder" dieses Recht, also selbstverständlich auch Nicht-Staatsbürger.

Das eröffnet behördliche Handlungsspielräume, so man sie denn nutzen will, was ich aber bezweifle.

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