Haager Landkriegsordnung und Genfer Konventionen sehen vor, dass in einem Krieg Zivilisten möglichst zu schonen sind. Die Betonung liegt auf "möglichst".
Zivilisten ohne jegliche militärische Notwendigkeit zu töten kann ein Kriegsverbrechen sein. Auch hier Betonung auf "kann", denn in der Praxis wird der Angreifer meistens einen Vorwand finden, warum der Angriff doch berechtigt war.
Bewusst und gezielt ein eindeutig gekennzeichnetes Krankenhaus zu bombardieren kann ein Kriegsverbrechen sein. Wenn das Krankenhaus aber z.B. als Munitionsdepot oder Kommandozentrale missbraucht wird, verliert das Krankenhaus seinen Schutzstatus. Die Bombardierung ist dann kein Kriegsverbrechen mehr, auch wenn es Patienten trifft. Allenfalls könnte Verhältnismäßigkeit eingefordert werden. Also ein Krankenhaus mit 1000 Patienten in Klump und Asche zu bombardieren, weil sich unter den Patienten ein gesunder einfacher Kombattant aufhält, wäre grob unverhältnismäßig.
Die Patienten eines Krankenhauses als menschliche Schutzschilde zu missbrauchen, kann ebenfalls als Kriegsverbrechen angesehen werden.