Wenn man es normal empfindet, dass zwei komische juristische Berliner Vögel quasi in Form einer Allgemeinverfügung (nämlich an die unbestimmte Gesamtgesellschaft) Unterlassungserklärungen ankündigt (besser: androht).
Über die Fachkompetenz dieser Kollegen braucht hier nicht geurteilt zu werden.
Dass man allerdings als Schreiberling das gut oder normal findet, ist einfach und klar neben der Spur.