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  • DcPS

mehr als 1000 Beiträge seit 19.02.2018

Wann gilt man denn rechtlich als Betroffener mit Klagerecht

Es geht da um das Löschungsrecht privater Daten, die meinem persönlichen Kernbereich angehören und die niemanden etwas angehen. sowie eine verfassungsmäßige Prüfung, ob hier in das Selbstvestimmungsrecht unzulässig eingegriffen wird (schließlich erfolgt die Datenerfassung nachweislich nicht anonymisiert, weil sonst "Einzelangebote" unmöglich wären.
Würde mich über Hinweise freuen.

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