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mehr als 1000 Beiträge seit 27.08.2000

Gilt DatenschutzG nur für Täter und nicht für Opfer und normale Bürger ?

Gilt das Datenschutzgesetz eigentlich nur für Täter und nicht für
Opfer und normale Bürger ?

Diese Frage muss man sich angesichts der Amtsausübung der sog.
Datenschutzbeauftragten stellen.

Links auf die Liste von Stasi-Mitarbeitern verfolgt man also
akribisch, während
man das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung, dem
Fernmeldegeheimnis
unterliegende Daten aller Internetnutzer nicht nur für "Sperrungen"
per verfassungswidriger Fernmeldekontrolle abhören zu lassen sondern
sogar
illegal an sich weiterleiten zu lassen, für legitim hält, obwohl dies
sogar nach § 206 StGB strafbar ist.

Obendrein tritt man noch für die Freigabe der Kohl-Akten ein, worin
auch
u.a. illegal abgehörters Material enthalten ist.

Ich denke, auf derartigen "Datenschutz" kann man gut verzichten und
eine
Reform wäre dringend nötig.

Es ist doch skandalös, wenn Datenschutzbeauftragte z.B. das
Zwangsimpressum
von T-Online auf Homepages und in E-Mails dulden und für lt. TDG
vorgeschrieben halten, obwohl dadurch ggf. brisante personenbezogene
Daten ggf. an Unbefugte gelangen können und im TDG schon immer
ausdrücklich pseudonyme und anonyme
Internetzugänge gefordert werden.

In Deutschland reduziert sich Datenschutz offenbar auf behördliche
Terrorisierung harmloser Anbieter  bei gleichzeitiger Duldung
sämtlicher
Verstösse durch Behörden.
Eigentlich wären Daten der Bürger jedoch eher vor derartigen
illegalen Aktivitäten von Behörden als vor unbedeutenden
Kleinanbietern zu schützen.
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