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109 Beiträge seit 01.10.2001

gesetzesbruch durch datenschützer

> Gilt das Datenschutzgesetz eigentlich nur für Täter und nicht für
> Opfer und normale Bürger ?

du bringst es auf den punkt. genau damit das nicht passiert, hat der
gesetzgeber über alle parteigrenzen hinweg 1991 das StUG
verabschiedet. aber das interessiert einen berliner datenschützer
natürlich nicht, passt nicht in die rechtsauffassungen des dortigen
datengottes prof. garstka (den ich daher, mit verlaub, für mich
persönlich nur noch als arschgeige bezeichne).

> Links auf die Liste von Stasi-Mitarbeitern verfolgt man also
> akribisch, während
> man das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung, dem
> Fernmeldegeheimnis
> unterliegende Daten aller Internetnutzer nicht nur für "Sperrungen"
> per verfassungswidriger Fernmeldekontrolle abhören zu lassen sondern
> sogar
> illegal an sich weiterleiten zu lassen, für legitim hält, obwohl dies
> sogar nach § 206 StGB strafbar ist.

garstka hat eine bisher treue lobby aufbauen können und ein
supiduftes 68-er nischendasein fristen können. wer kommt schon drauf,
das der datenschutz auch zum datenschmutz mutieren kann? es ist genau
diese naivität, die ich bei den leuten bemängele, die glauben sie
seien progressiv links, wählen aber PDS. die PDS verhindert eine
ehrliche, linke alternative. und datenschützer wie "arschgeige"
garstka verhindern das, was sie vorgeben zu tun. ist schon mal
jemandem aufgefallen das der datenschutz GLEICHZEITIG für
informationsfreiheit - ohne beschwerdemöglichkeit - zuständig ist??
soweit zum konzept des berliner datenschutzes. zwei gegensätzliche
gesetze, eine gottgleiche behörde!!! 

> Es ist doch skandalös, wenn Datenschutzbeauftragte z.B. das
> Zwangsimpressum
> von T-Online auf Homepages und in E-Mails dulden und für lt. TDG
> vorgeschrieben halten, obwohl dadurch ggf. brisante personenbezogene
> Daten ggf. an Unbefugte gelangen können und im TDG schon immer
> ausdrücklich pseudonyme und anonyme
> Internetzugänge gefordert werden.

du hast recht. ziemlich schizoide kiste das. wie wärs mal mit einer
offiziellen anfrage zu diesem datenschutzproblem? vermutlich fällt
den berliner datenschützern dazu eine äusserst spannende
interpretation ein. 

> Eigentlich wären Daten der Bürger jedoch eher vor derartigen
> illegalen Aktivitäten von Behörden als vor unbedeutenden
> Kleinanbietern zu schützen.

dazu sollte das berliner informationsfreiheitsgesetz beitragen. aber
was nützt selbst ein existentes gesetz, wenn deren oberste hüter es
nicht einmal selbst beachten? prof. garstka lässt intern verfälschte
dokumente an journalisten verteilen. abartig, einfach abartig.

ps: als ehemaligen häftling des ostdeutschen schnüffeldienstes kotzen
mich derartige machenschaften an, sorry.

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