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Avatar von Gasmann
  • Gasmann

mehr als 1000 Beiträge seit 04.03.2005

2 Millionen Euro Anwaltskosten???

Gem. § 22 Abs. 2 RVG beträgt der Wert in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro.

Wenn ich die in den Prozesskostenrechner eingebe, kann ein Anwalt an gesetzlichen Gebühren bis zum Urteil in der 1. Instanz maximal € 378.230,02 verdienen.
Mehr geht nicht.

Außer er trifft eine Honorarvereinbarung und dann ist die Frage, warum der Mandant die unterschreibt, wenn ihm dafür ein Vielfaches der gesetzlichen Maximalvergütung in Rechnung gestellt wird.

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