Gasmann schrieb am 19.08.2024 15:25:
Gem. § 22 Abs. 2 RVG beträgt der Wert in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro.
Wenn ich die in den Prozesskostenrechner eingebe, kann ein Anwalt an gesetzlichen Gebühren bis zum Urteil in der 1. Instanz maximal € 378.230,02 verdienen.
Mehr geht nicht.
Es geht im Prozess laut Artikel um 5 Jahre Ruhehalt (5x303.000€x0,78=1.181.700€) und eine Gegenforderung von etwa 270.000€.
Die Anwaltskosten sind bereits höher als die Streitsumme, aber der Gebührenzahler hat es ja.