Gasmann schrieb am 19.08.2024 15:25:
Gem. § 22 Abs. 2 RVG beträgt der Wert in derselben Angelegenheit höchstens 30 Millionen Euro.
Wenn ich die in den Prozesskostenrechner eingebe, kann ein Anwalt an gesetzlichen Gebühren bis zum Urteil in der 1. Instanz maximal € 378.230,02 verdienen.
Mehr geht nicht.Außer er trifft eine Honorarvereinbarung und dann ist die Frage, warum der Mandant die unterschreibt, wenn ihm dafür ein Vielfaches der gesetzlichen Maximalvergütung in Rechnung gestellt wird.
Offenbar - s. Artikel - hat die Kanzlei noch andere Dinge für den rbb gemacht, z.B. eine Compliance-Untersuchung. Insofern spiegeln die "rund 2 Mio" nicht die Kosten für die Vertretung bei der anhängigen Klage wieder.
Bei der Untersuchung ging es zwar auch um den "Fall Schlesinger", aber wohl eher um die Frage, wer beim rbb in der Sache sonst noch hat Pflichten verletzt hat.