Landgericht Berlin weist Klage VG Media ./. Google ab
Experiment fehlgeschlagen
Eines der seltsamsten Gerichtsverfahren deutscher Medienrechtsgeschichte ist zumindest für die Eingangsinstanz beendet. Eine Hand voll Zeitungsverleger, die ihren Content kostenlos ins Internet stellten, hatte bemerkt, dass Google im Internet Geld verdient, die Verlage jedoch so gut wie nicht.
IT-weltfremde Urheberrechtsextremisten kamen daher auf die Schnapsidee, man bräuchte ein neuartiges Verlegerurheberrecht, das Link-Extremisten wie Suchmaschinen das Nutzen ihrer Texte etwa für Snippets verbietet und bei Nutzung einen Anspruch auf einen Wegezoll bietet. Das von der Presselobby der letzten Bundesregierung im Wahlkampf aus dem Kreuz geleierte Gesetz habe den Verleger-Anwälten zufolge einen "experimentellen Charakter".
Wie nicht anders zu erwarten, bedankte sich die Suchmaschine höflich und kündigte an, die entsprechenden Zeitungswebsites auszulisten. Niemand bezahlt andere dafür, dass er deren Websites bewerben darf. Bevor die Medienhäuser ihren Haupt-Klick-Zulieferer verloren, gestatteten daraufhin ausnahmslos alle beteiligten Verlage ganz plötzlich Google doch die Nutzung für lau. Jedoch versuchten die Presseverleger, mit einer Kartellklage Google zur kostenpflichtigen Verlinkung ihrer Websites zu zwingen.
Die Mentalität hinter dieser Klage und das fehlende Verständnis für die Ökonomie des Internets erinnern an den ewigen Rechtsstreit zwischen der GEMA und Youtube, der die Urheber an zeitgemäßem Marketing hindert. Die Zeit hätte man zweifellos produktiver verbringen können. Nach Recherchen des Autors hat es nur einen einzigen Fall gegeben, in dem das Leistungsschutzrecht zwecks Unterlassung angewandt wurde - nämlich bei einer Troll-Aktion des Autors.
(Der Autor ist Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und hat im März 2015 als Sachverständiger den gesetzgeberischen Unsinn des Leistungsschutzrechts für den Landtag NRW scharf kommentiert).