NRW-Grüne Löhrmann verteidigt Schultrojaner

Die Software soll der Ministerin für Schule und Weiterbildung nach das "Urheberrecht der Verlage" [sic] schützen

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Die Grünen-Politikerin Sylvia Löhrmann ist stellvertretende Ministerpräsidentin in der rot-grünen Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen. Außerdem ist sie Ministerin für Schule und Weiterbildung. In dieser Funktion ist sie auch für den Schultrojaner-Vertrag zuständig, der Verlagen das Recht einräumt, Rechner von Schulen und Lehrern auf Zitate in Arbeitsblättern zu durchsuchen, die aus Schulbüchern stammen. Findet man solche Zitate, sollen Lehrer und Direktoren nicht nur kostenpflichtig abgemahnt, sondern auch disziplinarrechtlich belangt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnete diese Klausel im Bayerischen Rundfunk als "inakzeptabel", datenschutzrechtlich "unmöglich" und als "Ärger der Woche". Es sei, so die bayerische FDP-Vorsitzende, "klar", dass man die den Verlagen gegebenen Versprechungen "zurückdrehen" und dafür verantwortliche Politiker fragen müsse, was sie sich dabei dachten, als sie über die Kultusministerkonferenz so etwas zuließen.

Löhrmann entgegnete Leutheusser-Schnarrenberger darauf hin im Westdeutschen Rundfunk (WDR), mit dem Vertrag habe man "einen Rechtsrahmen [geschaffen], der das Urheberrecht der Verlage schützt und die Schulen gleichzeitig handlungsfähig macht", weil sie sonst "jede Kopie aus einem Schulbuch einzeln mit den Urhebern abrechnen" müssten. Dass den Verlagen dieses Kopienverbotsrecht erst in der letzten Dekade von der damaligen SPD-Bundesjustizministerin Brigitte Zypries geschenkt wurde, erwähnte sie nicht. Die Falschinformation, dass Verlage nicht nur Leistungsschutz- oder Nutzungs-, sondern Urheberrechte innehaben könnten, ließ der WDR unwidersprochen.

Ob es sich bei der im Vertrag geschilderten Software um einen Trojaner handelt, ist Löhrmann zufolge noch offen, weil das Programm noch nicht fertig ist. In jedem Fall sei es aber nicht dazu da, um Lehrer "auszuspionieren" und werde nicht flächendeckend, sondern nur für "Stichproben" eingesetzt. Außerdem soll der Landesdatenschutzbeauftragte die Software auf ihre Unbedenklichkeit hin prüfen.

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Foto: Sylvia Löhrmann. Lizenz: CC BY 2.0