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Wegschwimmende Musikindustrie-F(ä/e)lle

Außer Kontrolle

Nicht wirklich überraschend, aber amüsant zu lesen: Die Musikindustrie und der Börsenverein sehen die Vorratsdatenspeicherung als unumgänglich für sich an.

Nein, es überrascht nicht wirklich, dass die Musikindustrie die Vorratsdatenspeicherung als wichtiges Mittel gegen Onlinepiraterie (sic!) ansieht. Aber es ist dennoch hübsch, dies noch einmal in dem Schreiben nachlesen zu können, das an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gerichtet wurde.

Die verfassungsrechtliche Gewährleistungen des geistigen Eigentums liefe gänzlich leer - so heißt es in dem nun beim AK Vorrat nachzulesenden Schriftsatz [1].

Es darf also weiter gebangt und gehofft werden. Denn wie das BVerfG gerade auch die Problematik des geistigen Eigentumes in seine Entscheidung miteinbeziehen wird, ist für die weiteren Vorgehensweisen der Musikindustrie von essentieller Bedeutung.


URL dieses Artikels:
https://www.heise.de/-1988820

Links in diesem Artikel:
[1] https://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vb_bverfg_schreiben_2009-11-04_1-bvr-256-08.pdf