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Whistleblower Elmer erhält milde Strafe

Der Schweizer Banker Rudolf Elmer hatte über WikiLeaks Datensätze der schweizerischen Privatbank Julius Bär veröffentlicht

Heute ist Rudolf Elmer vom Bezirksgericht Zürich zu einer "bedingten Geldstrafe" in Höhe von von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken verurteilt wurden. Bedingt heißt in diesem Falle auf Bewährung. Er muss die Strafe also nur zahlen, wenn er diesbezüglich wieder straffällig werden sollte. Der Bewährungszeitraum beträgt zwei Jahre (zum Hintergrund: Die Rudolf-Elmer-Story [1]).

Dieses Urteil ist außergewöhnlich mild, zumal Elmer nicht nur wegen Drohung und mehrfachter versuchter Nötigung, sondern auch wegen mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses schuldig gesprochen wurde. Die von der Anklage vorgebrachten Beschuldigungen wegen einer vermeintlichen Bombendrohung und der Erpressung des Arbeitgebers wurden indes vom Gericht nicht anerkannt.

Pikant war die Erhöhung des geforderten Strafmaßes von acht Monaten auf Bewährung auf acht Monate ohne Bewährung durch die Staatsanwaltschaft, die Rudolf Elmer seine Pressekonferenz mit WikiLeaks-Sprecher Julian Assange sehr übel nahm. Zum Glück sah das Gericht dies offensichtlich gelassener.


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