Machen sich deutsche Politiker der "psychischen Beihilfe" schuldig, wenn sie die YPG oder die Opposition in Venezuela loben?
Die Murwanashyaka-Urteilsbegründung des BGH könnte dafür sorgen, dass sich der Generalbundesanwalt, der in der Tendenz allen nichtstaatlichen Kombattanten terroristischen Charakter zuordnet, mehr mit den Einzelfällen befassen muss
- Peter Mühlbauer
-