Corona-Maßnahmen: Generelles Versammlungsverbot war unverhältnismäßig
Bundesverwaltungsgericht stellt klar, dass die Verordnung in Sachsen zu weit ging. Abstandsgebote seien aber gerechtfertigt gewesen. Was nötig gewesen wäre, um Rechtssicherheit zu schaffen.
- Thea Petrik
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