Gilt das durch Corona-Notstandsmaßnahmen verbotene Versammlungsrecht online?
Im Internet wurde "vergessen", das Grundgesetz zu garantieren. Die Bundesregierung verordnete schon 2012, Versammlungsfreiheit beziehe sich nur auf die physische Anwesenheit "im realen öffentlichen, und nicht im virtuellen Raum"
- Florian Rötzer
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