Bundesinformationsfreiheitsgesetz kommt doch noch in diesem Jahr

Grüne haben Dampf gemacht

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Heute früh um 8.30 h traf sich eine Koalitonsrunde, bereits in der nächsten Woche folgt eine Beratung der zuständigen Staatssekretäre aus den einzelnen Ministerien. Zum heutigen Treffen hatte der innenpolitische Sprecher von B90-Grüne, Cem Özdemir geladen. Grundlage war der, seitens der Regierungsbürokraten deutlich verschlechterte Entwurf des Bundesinnenministeriums.

In ihrem Papier für die heutige Sitzung bezeichneten B 90/Die Grünen beispielsweise "die vorgesehene Herausnahme des gesamten Geschäftsbereichs des Verteidigungsministeriums als völlig inakzeptabel."

Verständlich, zählt doch die Rüstungsbranche neben öffentlichen Bauaufträgen zu den traditionellen Tummelplätzen von Korruption und Bestechung. So wird das für die Beschaffung der Bundeswehr zuständige Koblenzer Bundesamt im Volksmund gerne als "Bundesamt für Wehrtechnik und Bestechung" verunglimpft.

Auch die Herausnahme der gesamten Vermögensverwaltung aus dem Akteneinsichtsrecht ist für die Grünen nicht hinnehmbar, schließlich sei auch dies ein "hochgradig korruptionsanfälliger Bereich". (vgl. Verabschiedet sich Deutschland vom Informationsfreiheitsgesetz?)

Am Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) für Schleswig-Holstein orientiert sich der Vorschlag der Grünen, von den Bundesbehörden eine unverzügliche Begründung in Fällen der Ablehnung einer Akteneinsicht zu verlangen. Sonst könne der Antragsteller "ewig warten".

"Ferner muss festgeschrieben werden, dass die Nicht-Bearbeitung eines Antrags in einer bestimmten Frist als Ablehnung bewertet wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Bürger hingehalten und an der Wahrnehmung seiner Klagerechte gehindert wird."

Die von Finanzminister Eichel ins Gespräch gebrachte Forderung "nach kostendeckenden Gebühren wird in dem Grünen-Papier als "Transparenzkiller" gebrandmarkt.

Angesichts dieser Stolpersteine im bisher diskutierten Regierungsentwurf mögen die aufrechten Verfechter eines (IFG) um Jörg Tauss (SPD und die B90-Grüne Grietje Bettin nicht länger auf einen brauchbaren Entwurf des Innenministers warten. Als Ergebnis der bisherigen Beratungen zwischen Parlamentariern und Regierung wird es nun einen Entwurf der Koalitionsfraktionen geben. Das wurde heute früh beschlossen. Tauss:

"Die Koalitionsfraktionen halten weiterhin daran fest, ein Informationsfreiheitsgesetz, das den Namen auch verdient, noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden. Inwieweit uns das gelingt, ist leider kaum abzuschätzen. Viele vorgebrachte Bedenken erscheinen erklärungsbedürftig, wobei wir uns alle über das Ziel weiterhin einig sind. Eventuell erscheint eine Evaluierungsklausel sinnvoll, die ein - unumgehbar unter Zeitdruck entstandenes - Informationsfreiheitsgesetz nach einer Frist hinsichtlich des primären Gesetzesziels - nämlich der Verbesserung der Information für die Bürgerinnen und Bürger - überprüft. Eine Entscheidung ist insofern gefallen, dass von einer "Beerdigung" keinesfalls gesprochen werden kann - eher im Gegenteil."

Eine Überprüfung auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen ist beispielsweise auch im IFG für Nordrhein-Westfalen verankert. Darin heißt es:

"Die Auswirkungen dieses Gesetzes werden nach einem Erfahrungszeitraum von zwei Jahren durch die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände und die Landesbeauftragte für den Datenschutz überprüft .."

Eine vergleichbare Evaluierungsphase erscheint auch auf Bundesebene denkbar.