Wie verhindert wird, dass Mieter ihre Wohnungen kaufen können

Die BayernLB verkauft Immobilien zu einem ausgesprochenen Schnäppchenpreis - aber nicht an jeden

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Am 8. April genehmigte der Verwaltungsrat der BayernLB den Zuschlag des Vorstandes zum Verkauf von 91,93 Prozent der Aktien der Wohnungsbaugesellschaft GBW an ein von der Patrizia Immobilien AG geführte Investorenkonsortium. Der Aktienkurs der Patrizia schnellte nach dem Bekanntwerden des Geschäfts sofort um 14 Prozent nach oben. Eine Zustimmung der Hauptversammlung der GBW AG am 15. Mai 2013 gilt aufgrund der Mehrheitsverhältnisse als sicher. Die Kartellbehörden prüfen den Handel, lassen aber bislang keine ablehnende Haltung erkennen.

Die Skandalbank BayernLB muss die GBW auf Druck der EU-Kommission abgeben – der Preis dafür, dass der Steuerzahler sie nach ihrem Versagen auf dem Markt 2008 mit 7 Milliarden Euro Eigenkapital und Garantien in Höhe von 15 Milliarden Euro retten "durfte".

Das Vermögen der Wohnungsbaugesellschaft besteht aus ungefähr 32.000 Wohnungen und 300 Gewerbeeinheiten – alle in Bayern und sehr viele davon an Standorten, wo die Mieten hoch sind und weiter steigen. Wenig überraschend also, dass es kaum Leerstand und ebenso wenig Renovierungsbedarf gibt. Der Nettokaufpreis für die 50,19 Millionen Aktien liegt einer Pressemitteilung der BayernLB nach bei 882 Millionen Euro, was nach Abzug von nicht näher ausgeführten "Verbindlichkeiten" angeblich mit einer Unternehmensbewertung von 2,453 Milliarden Euro konform geht und der Bank eine Buchgewinn von rund 200 Millionen Euro einbringt.

Hauptsitz der BayernLB in München. Foto: Benson.by. Lizenz: Public Domain.

Das BR-Magazin Quer errechnete aus diesen Zahlen einen durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 78.125 Euro pro Wohnung. Ein kurzer Blick auf Immobilienscout24 reicht, um zu sehen, dass das ein Schnäppchen war. Für diesen Preis hätte auch mancher Privatinvestor gerne eine GBW-Wohnung gekauft. Und mancher Mieter seine eigene. Viele davon hätten wahrscheinlich sogar deutlich mehr bezahlt – wenn man sie denn kaufen hätte lassen. Aber warum ließ man sie eigentlich nicht?

Beim bayerischen Finanzministerium verweist man hier auf Anfrage von Telepolis darauf, dass die BayernLB ja gar keine Wohnungen besitzt, sondern nur die 91,93 % an der GBW AG. Und diese 91,93 Prozent wären von "Experten" auf 2,4 bis 2,5 Milliarden "taxiert" worden, weshalb der Preis schon seine Ordnung habe, auch wenn man auf dem freien Markt für die GBW-Immobilien wahrscheinlich deutlich mehr Erlös erzielen könnte als 78.125 Euro. Wer die "Experten" waren, die diesen Preis festsetzten, weiß man beim Bayerischen Finanzministerium nicht so genau und weicht der Frage danach immer wieder mit längeren und ziemlich ermüdenden Ausführungen zum Due-Diligence-Risikoprüfverfahren aus.

Laut Auskunft des Finanzministeriums hätte die BayernLB auch als klarer Mehrheitsaktionär der GBW AG nicht beschließen können, dass diese ihre Wohnungen an die Mieter verkauft und sich dann auflöst. Mit den deutschen Aktiengesetz (AktG) scheint diese Auskunft nicht ganz konform zu gehen: Das sieht in den §§ 262 f. vor, dass die Hauptversammlung einen Auflösungsbeschluss fassen oder sich wegen Vermögenslosigkeit auflösen könnte – zum Beispiel dann, wenn sie alle Wohnungen an die Mieter oder an Bürger auf der Suche nach Schutz vor Inflation verkauft hat.

Auf die Frage, warum der Freistaat Bayern nicht eine Treuhand gründet, die die Wohnungen für den von der Patricia gebotenen Preis kauft, um dann auf dem freien Markt einen Profit zu erzielen, mit dem der Steuerzahler entlastet werden könnte, heißt es, dass dann ein neues Beihilfeverfahren der EU drohen würde. Bei der EU-Kommission meint man dagegen, man habe sich zur Frage, ob einer Einzelprivatisierung der Wohnungen an Mieter und Kleinanleger durch eine Treuhand erlaubt ist, noch keine abschließende Meinung gebildet. Das Berliner Büro bestätigt nach Rücksprache mit Brüssel lediglich, dass die EU-Kommission "verlangt, dass die GBW in einem offenen und diskriminierungsfreien Verfahren veräußert wird", was die BayernLB und die Bundesrepublik Deutschland auch zugesagt hätten. An einem offenen Bieterverfahren könne "selbstverständlich" auch ein öffentlicher Bieter teilnehmen. Bekommt der den Zuschlag, "behält sich die Kommission allerdings vor, ergebnisoffen zu prüfen, ob eine Beihilfe vorliegt".

Empfohlener redaktioneller Inhalt

Mit Ihrer Zustimmmung wird hier eine externe Buchempfehlung (Amazon Affiliates) geladen.

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen (Amazon Affiliates) übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.